Allgemeine Geschäftsbedingungen NeustadtCARD

1. Vertragsabschluss

Die Karteninhaber der NeustadtCARD erkennen mit ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular die allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Teilnahme am NeustadtCARD-System des Gewerbevereins Neustadt in Holstein e.V.

(nachstehend Gewerbeverein genannt) an. Diese Vertragsbedingungen gelten hinsichtlich der Teilnahme an dem Rabattsystem des Gewerbevereins mittels einer registrierten Kundenkarte: der NeustadtCARD.

2. Gewährung von Bonuspunkten

Der Karteninhaber ist berechtigt, bei den angeschlossenen Akzeptanzstellen des Gewerbevereins unter Gewährung von Bonuspunkten Waren zu erwerben bzw. Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Gewährung von Bonuspunkten erfolgt nur bei solchen Waren oder Dienstleistungen, bei denen die Gewährung von Rabatten rechtlich zulässig ist. Außerdem bleibt es den Akzeptanzstellen freigestellt, einzelne Warengruppen von der Rabattierung auszuschließen (z.B. preisreduzierte Waren). Akzeptanzstellen der NeustadtCARD sind nur Händler, die einen Vertrag mit dem Gewerbeverein zur Teilnahme am NeustadtCARD-System abgeschlossen haben. Die Bonuspunkte werden digital im NeustadtCARD-System gespeichert.

3. Wert der Bonuspunkte und Zahlungsart

Die Akzeptanzstellen schreiben dem Karteninhaber nach ihrem Ermessen bis zu 3 Prozent des jeweiligen

Rechnungsumsatzes in Form von Bonuspunkten auf alle oder im Einzelfall festgelegte Warengruppen gut. Der Wert eines Bonuspunktes beträgt 1/4 Eurocent. Die Bonuspunkte erhält der Karteninhaber unabhängig von der von ihm gewählten Zahlungsart.

4. Einlösung und Bestandsanzeige von Bonuspunkten

Die Bonuspunkte werden seitens der Akzeptanzstellen bei einem Kauf oder bei der Inanspruchnahme einer

Dienstleistung durch Verrechnung auf den jeweiligen Preis des dem Wert der Bonuspunkte entsprechenden Geldbetrages eingelöst. Der aktuelle Punktestand kann bei jeder Akzeptanzstelle der NeustadtCARD ausgelesen werden oder durch ein Login auf der Internetseite www.neustadt-card.de abgerufen werden.

5. Warentausch und Stornierung von Bonuspunkten

Gibt der Kunde bei der Akzeptanzstelle erworbene Waren zurück oder tauscht diese um, werden die gewährten Bonuspunkte storniert. Entsprechend dem Wert der gegebenenfalls neu erworbenen Ware erhält der Karteninhaber erneut Bonuspunkte. Wurde über die zu stornierenden Bonuspunkte teilweise oder insgesamt verfügt und ist eine Stornierung der Bonuspunkte auf Grund dieser Verfügung ganz oder teilweise nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet, den dem Wert der Bonuspunkte entsprechenden Geldbetrag zu erstatten.

6. Verwahrung der NeustadtCARD

Die Verantwortung für die Verwahrung der NeustadtCARD obliegt dem Karteninhaber. Bei Verlust oder Defekt der NeustadtCARD besteht kein Anspruch auf eine Erstattung der gespeicherten Bonuspunkte. Im Einzelfall besteht die Möglichkeit einer Umbuchung von Bonuspunkten aus dem System heraus.

7. Kartentausch und Beendigung der Kartennutzung

Beim Tausch der NeustadtCARD werden die Bonuspunkte auf Antrag des

Karteninhabers auf eine Folgekarte übertragen. Der Karteninhaber kann die Nutzung der

NeustadtCard jederzeit einstellen. Bei Einstellung der Nutzung der NeustadtCard kann der Kunde das Guthaben anlässlich eines Kaufes oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung mit dem jeweiligen Preis verrechnen. Der Gewerbeverein behält sich vor, das NeustadtCard-System jederzeit fristlos zu beenden oder einzelne Bedingungen zu verändern. Die auf der Karte gesammelten Punkte verfallen, wenn innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten auf dem Punktekonto weder Punkte-Gutschriften noch - Abbuchungen erfolgt sind.

8. Haftungsausschluss bei Nutzung der NeustadtCARD als Geldkarte

Eine Haftung des Gewerbevereins Neustadt in Holstein e.V. und der teilnehmenden Betriebe für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, insbesondere auch für Schäden des Karteninhabers oder Dritter, die durch die Nutzung der NeustadtCARD und/oder deren Missbrauch entstehen, ist ausgeschlossen.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Teile ist Oldenburg in Holstein. Es gilt deutsches Recht.

Stand 28. April 2025

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